Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Verpflichtung des Klägers zur Erstattung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe sowie von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.
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