LSG Hamburg - Urteil vom 30.10.2012
L 4 SO 33/10 KL

LSG Hamburg - Urteil vom 30.10.2012 (L 4 SO 33/10 KL) - DRsp Nr. 2013/3017

LSG Hamburg, Urteil vom 30.10.2012 - Aktenzeichen L 4 SO 33/10 KL

DRsp Nr. 2013/3017

Die Entscheidung der Schiedsstelle vom 26. März 2010 wird aufgehoben.

Der Kläger hat 1/3, die Beklagte 2/3 der Kosten des Verfahrens zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Streitig ist die von der Schiedsstelle festgesetzte Höhe der Vergütung für eine Fachkraftstunde im Rahmen einer Einzelmaßnahme der "Psychosozialen Betreuung" nach § 53 ff Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) auf 42,00 EUR.

Der Kläger betreibt in H. Einrichtungen, in denen substituierte Drogenabhängige im Rahmen der "Psychosozialen Betreuung" (PSB) betreut werden. Daneben erbringt der Kläger noch weitere Leistungen, deren Finanzierung nicht Gegenstand des Verfahrens ist.