Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten der Klägerin sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt, vom Beklagten für die Zeit ab dem 17. Dezember 2007 zur Kranken- und Pflegeversicherung gemeldet zu werden. Hilfsweise begehrt sie die Übernahme von Beiträgen zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung als Zuschuss anstatt als Darlehen.
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