Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 16. September 2009 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist der Anspruch der Klägerin auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.
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