LSG Hamburg - Urteil vom 27.03.2013
L 2 AL 21/11
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 25 AL 156/08

LSG Hamburg - Urteil vom 27.03.2013 (L 2 AL 21/11) - DRsp Nr. 2013/15257

LSG Hamburg, Urteil vom 27.03.2013 - Aktenzeichen L 2 AL 21/11

DRsp Nr. 2013/15257

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Im Streit ist der Eintritt einer zwölfwöchigen Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe mit den daraus resultierenden Folgen.