Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 15. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Bereitstellung von Monatskarten für öffentliche Verkehrsmittel (ermäßigte CC-Karten für den Großbereich H1) für Zeit ab dem 1. März 2009 aus Mitteln der Sozialhilfe.
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