LSG Hamburg - Urteil vom 26.01.2012
L 1 KA 24/09
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 24.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 27 KA 268/06

LSG Hamburg - Urteil vom 26.01.2012 (L 1 KA 24/09) - DRsp Nr. 2012/3744

LSG Hamburg, Urteil vom 26.01.2012 - Aktenzeichen L 1 KA 24/09

DRsp Nr. 2012/3744

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 24. September 2008 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu drei Siebzehnteln und die Beklagte zu vierzehn Siebzehnteln, jeweils mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Im Streit ist das Begehren der Klägerin nach Erweiterung des praxisbezogenen Regelversorgungsvolumens (pRVV) aus Härtefallgründen für die Quartale III/2004 bis I/2005 und III/2005 bis IV/2008 und in diesem Rahmen ihr Anspruch auf Neubescheidung.

Die Klägerin ist eine Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis), bestehend aus Dr. J.S. (Arzt für Neurologie und Psychiatrie), Dr. M.S. (Ärztin für Psychiatrie) und Dr. C.T. (Arzt für Neurologie und Psychiatrie), die in dieser Besetzung seit 1994 im Bezirk der Beklagten an der vertragsärztlichen Versorgung unter der Praxisanschrift F. Straße teilnimmt.