Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 25. Januar 2007 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Anerkennung eines Unfallereignisses als Arbeitsunfall (Schulunfall).
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