Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 20. April 2009 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist ein Anspruch des Klägers auf Krankengeld für den Zeitraum vom 20. Dezember 2004 bis 31. Januar 2005.
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