Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 3. Januar 2011 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die 1961 geborene Klägerin zu 1 und ihre vier Kinder N., geboren 1986, M., geboren 1990, J., geboren 1993, und D., geboren 1997, begehren die Gewährung von sogenannten Analogleistungen gemäß §
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|