1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 28. Februar 2007 wird zurückgewiesen.
2. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung von Verletztengeld über den 27. Juli 2003 hinaus wegen der Folgen des Arbeitsunfalls vom 1. Juli 2003 streitig.
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