LSG Hamburg - Urteil vom 11.05.2012
L 4 AS 72/10
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen 59 AS 114/08

LSG Hamburg - Urteil vom 11.05.2012 (L 4 AS 72/10) - DRsp Nr. 2012/15331

LSG Hamburg, Urteil vom 11.05.2012 - Aktenzeichen L 4 AS 72/10

DRsp Nr. 2012/15331

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich gegen die Verwaltungspraxis des Beklagten.

Die Klägerin ist geschieden und musste nach eigenen Angaben Gewalttaten ihres ehemaligen Ehemannes erleiden. Sie verzog nach H. und beantragte dort im Jahr 2005 Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Aus der Leistungsakte des Beklagten wird deutlich, dass die Klägerin eine Verfolgung durch ihren ehemaligen Ehemann fürchtete, der als Amtsleiter in R. Zugang zu ihrer Akte und damit zu ihren Daten erlangen könne. Auch war die Klägerin nicht einverstanden, dass der Vorgang an die örtlich zuständige Stelle des Beklagten geleitet wurde.

Die Klägerin hat am 31. Dezember 2007 Klage erhoben. Sie hat eine Grundsatzentscheidung begehrt zu den Fragen, ob der Beklagte an das geltende Recht gebunden sei, ob die Meldung von jeder ARGE angenommen und bearbeitet werden müsse und ob Kunden der ARGE Anspruch auf Unterstützung in ihrem speziellen Fall mit Rücksicht auf ihre Sicherheit hätten.