LSG Hamburg - Urteil vom 11.05.2012
L 4 AS 279/10
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen 51 AS 1034/09

LSG Hamburg - Urteil vom 11.05.2012 (L 4 AS 279/10) - DRsp Nr. 2012/10986

LSG Hamburg, Urteil vom 11.05.2012 - Aktenzeichen L 4 AS 279/10

DRsp Nr. 2012/10986

Die Berufung wird verworfen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Der Kläger begehrt im Wege der Untätigkeitsklage die Bescheidung eines Widerspruches.

Der 1947 geborene Kläger war bis Oktober 1975 für den N.R. tätig. Anschließend bezog er Leistungen bei Arbeitslosigkeit von der Bundesanstalt für Arbeit.