Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 8. August 2007 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen der gesundheitlichen Folgen des Arbeitsunfalls vom 5. Dezember 1997 streitig.
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