LSG Hamburg - Urteil vom 10.01.2012
L 3 VG 4/07
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 08.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 31 VG 22/05

LSG Hamburg - Urteil vom 10.01.2012 (L 3 VG 4/07) - DRsp Nr. 2012/4590

LSG Hamburg, Urteil vom 10.01.2012 - Aktenzeichen L 3 VG 4/07

DRsp Nr. 2012/4590

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 8. Januar 2007 und es wird der Bescheid des Beklagten vom 29. November 2004 in der Gestalt des Widerpruchsbescheids vom 26. Januar 2005 und in der Fassung des angenommenen Teilanerkenntnisses vom 31. Mai 2006 sowie des Ausführungsbescheids vom 23. Mai 2007 aufgehoben.

Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers für beide Rechtszüge zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist im Streit, ob weiterhin Rente nach dem Gesetz über die Entschädigung der Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz (OEG)) zu gewähren ist.