Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
(Sachverhalt:)
Die Beteiligten streiten, ob die Beklagte dem Kläger Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (
Der im 1971 geborene Kläger stammt aus Jugoslawien. Er reiste in den 70er Jahren in die Bundesrepublik Deutschland ein und verfügt über eine Niederlassungserlaubnis nach §
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