Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 18. April 2011 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Gewährung einer Verletztenrente wegen der Folgen eines Wegeunfalls vom 12. April 1999 im Wege des Zugunstenverfahrens.
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