Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 16. Juli 2008 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte erstattet dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt gegenüber der Beklagten die Feststellung, dass das Ereignis am 21. August 2001 ein Arbeitsunfall war.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|