Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 28. August 2008 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Leistungen der Pflegeversicherung im Zeitraum vom 15. April 2004 bis 28. Februar 2005.
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