Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 26. August 2010 wird zurückgewiesen.
Kosten sind für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten eine höhere Neufeststellung ihrer Altersrente.
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