Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 28. Juli 2008 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt im Wege des Überprüfungsverfahrens eine höhere Altersrente für langjährig Versicherte.
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