Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 6. November 2008 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Beteiligten haben einander für beide Rechtszüge keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.
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