Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Neuruppin vom 20. November 2008 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander für das gesamte Verfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Anerkennung des Unfallereignisses vom 13. März 2005 als Arbeitsunfall.
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