Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 28. Oktober 2005 sowie der Bescheid vom 2. November 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22. April 2005 geändert. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2005 weitere Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe von 2,78 Euro monatlich zu gewähren.
Der Beklagte hat dem Kläger ein Drittel der außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig sind die Kosten der Warmwasserbereitung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|