Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des
Sozialgerichts Berlin vom 2. September 2011 aufgehoben.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Kläger begehren von der Beklagten die Unterlassung von Äußerungen zur Vorabgenehmigungspflicht von Krankentransporten.
Bei den Klägern zu 2) bis 28) handelt es sich um Krankentransportunternehmen, die in Berlin Krankenbeförderungsleistungen mit Krankentransportwagen (KTW) anbieten und jeweils über eine Genehmigung gemäß §
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