Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 05. März 2009 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungs-verfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die 1931 geborene Klägerin begehrt aus der Versicherung ihres am 12. März 2001 verstorbenen früheren Ehemannes H G (Versicherter) Geschiedenenwitwenrente.
Sie bezieht seit dem 01. April 1996 Regelaltersrente (Netto-Zahlbetrag im März 1996: 1.343,42 DM laut Bescheid der Landesversicherungsanstalt Berlin. Auch erhält sie eine Betriebsrente von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (Zahlbetrag im Juli 2009: 461,69 Euro).
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