Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 18. Juli 2007 aufgehoben. Die Klage des Klägers wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen eine Regressforderung des Beklagten in Höhe von 7.595,07 Euro wegen der Verordnung des Arzneimittels Wobe-Mugos E.
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