Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Neuruppin vom 07. September 2004 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Weitergewährung von Rente wegen Erwerbsminderung über den 31. Dezember 2002 hinaus.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|