Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Potsdam vom 21. Juli 2009 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Anerkennung eines Ereignisses vom 19. Juni 2006 als Arbeitsunfall.
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