Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 14. September 2012 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger, mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen haben.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit ist der sozialversicherungsrechtliche Status der Beigeladenen zu 1) während einer Tätigkeit für den Kläger.
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