Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 12. März 2009 wird auch insoweit zurückgewiesen, als das Verfahren durch Beschluss des Senats vom 22. März 2011 abgetrennt worden ist.
Kosten sind auch für das weitere Berufungsverfahren im Umfang der Abtrennung nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger erstrebt die Gewährung von Leistungen der Pflegeversicherung in Form von Pflegegeld durch die Beklagte ab dem 3. Februar 2010.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|