LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.03.2014
L 3 U 105/10
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 12.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 67 U 346/09

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.03.2014 (L 3 U 105/10) - DRsp Nr. 2014/8582

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.03.2014 - Aktenzeichen L 3 U 105/10

DRsp Nr. 2014/8582

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 12. Mai 2010 wird zurückgewiesen.

Außergerichtlichen Kosten sind auch nicht für das Berufungsverfahren zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Streitig ist das Vorliegen einer Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2108 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) - Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule (LWS) durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung, die zur Unterlassung aller Tätigkeit gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlichen waren oder sein können (BK 2108).