Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 17. November 2011 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid der Beklagten, mit welchem sie vorschussweise gezahltes Verletztengeld teilweise zurückfordert.
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