LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 19.04.2012
L 11 VE 85/09
Vorinstanzen:
SG Frankfurt/Oder, vom 07.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 V 167/05

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 19.04.2012 (L 11 VE 85/09) - DRsp Nr. 2012/9774

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.04.2012 - Aktenzeichen L 11 VE 85/09

DRsp Nr. 2012/9774

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt/Oder vom 7. Oktober 2009 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Kriegsopferversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).

Der Kläger wurde im siebten Schwangerschaftsmonat 1945 in C geboren. Er ist beidseitig blind. Dabei wurde auf dem linken Auge ein Schielen bereits während des zweiten Lebensjahres des Klägers bemerkt. 1952 wurde linksseitig ein Grauer Star festgestellt und operiert, rechtsseitig wurde eine Sehschwäche bestätigt. 1956 wurde nach weiterer Verschlechterung des Sehvermögens des rechten Auges ein Grauer Star auch dort festgestellt und operiert. Nach einer Nachoperation 1956 rechts entstand ein Sekundärglaukom (Grüner Star), das trotz zweimaliger Operation zur Erblindung führte.