Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt/Oder vom 08. Oktober 2008 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Gewährung einer Verletztenrente nach einem anerkannten Arbeitsunfall vom 16. Dezember 1999.
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