Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst zu tragen haben.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Prozessgegenstand ist ein Prüfbescheid der Beklagten. Der Sache nach streiten die Beteiligten um den rechtlichen Status der als ärztliche Honorarkräfte im Nachtdienst für die Klägerin tätig gewesenen Beigeladenen zu 21) bis 55).
Die Klägerin betreibt eine Belegklinik für Orthopädie und plastische Chirurgie. Belegärzte führen dort ambulante oder stationäre Operationen durch. Zur Verfügung stehen ca. acht Betten, von denen regelmäßig die Hälfte belegt ist. Die ärztliche Versorgung obliegt den Belegärzten. Die Beklagte selbst beschäftigt (nach ihrer Ansicht) grundsätzlich keine Ärzte (Vortrag in der mündlichen Verhandlung laut Tatbestand des
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|