Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 9. Dezember 2011 wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt im Wege der Überprüfung die Anerkennung eines Grades der Schädigungsfolgen (GdS) - vormals Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) - von 70 aufgrund zu Unrecht erlittener DDR-Haft nach dem
Der 1935 geborene Kläger befand sich im Zeitraum vom 25. März 1954 bis zum 31. März 1960 und vom 17. Dezember 1960 bis zum 18. Dezember 1963 in der DDR in Straftat. Mit Bescheinigungen des Bezirksamtes K von nach §
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|