Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 18. März 2009 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Anerkennung eines Ereignisses vom 23. Juli 2008 als Arbeitsunfall.
Der 1946 geborene Kläger ist Steuerberater und Rechtsbeistand und bei der Beklagten als Unternehmer freiwillig versichert.
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