LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 15.05.2012
L 12 R 772/10
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 29.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 29 R 5855/05

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 15.05.2012 (L 12 R 772/10) - DRsp Nr. 2012/14269

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.05.2012 - Aktenzeichen L 12 R 772/10

DRsp Nr. 2012/14269

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 29. April 2010 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die Beklagte als Versorgungsträger für das Zusatzversorgungssystem der Anlage 1 Nr. 1 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) verpflichtet ist, weitere Beschäftigungszeiten des Klägers vom 1. Dezember 1970 bis 31. Januar 1983 als Zeiten der Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) sowie die entsprechenden Arbeitsentgelte festzustellen.