LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 15.03.2012
L 3 U 58/09
Vorinstanzen:
SG Cottbus, vom 04.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 U 129/05

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 15.03.2012 (L 3 U 58/09) - DRsp Nr. 2012/7715

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.03.2012 - Aktenzeichen L 3 U 58/09

DRsp Nr. 2012/7715

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 04. Dezember 2008 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Anerkennung ihrer Atemwegserkrankung als Berufskrankheit Nr. 4301 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV; durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen [einschließlich Rhinopathie], die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können - BK 4301).