Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 18. November 2008 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin im Betrieb des Beigeladenen zu 4), ihres Ehemannes, sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.
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