Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 7. November 2007 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob für Beschäftigungszeiten von Januar 1972 bis Dezember 1984 Daten nach dem
Der Kläger ist 1938 geboren worden und hat sein Berufsleben bis zum 2. Oktober 1990 in der DDR zurückgelegt. Am 25. Mai 1966 wurde ihm von der F für M der T H K-M-Stadt der akademische Grad eines Diplomingenieurs verliehen. Mit Wirkung ab 1. Mai 1987 wurde er in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz aufgenommen (Urkunde der staatlichen Versicherung der DDR vom 15. Juni 1987).
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