Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 05. April 2012 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Gewährung einer Verletztenrente aufgrund eines als Arbeitunfall anerkannten Wegeunfalls.
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