Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 26. Oktober 2010 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen
Der Kläger begehrt höhere Rentenleistungen und wendet sich gegen die Rentenanpassungsmitteilung zum 1. Juli 2001.
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