Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 19. September 2006 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Vergütung der stationären Behandlung der bei der Beklagten krankenversicherten F K im Zeitraum vom 22. Juni 2002 bis 29. Juli 2002.
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