Die Berufung der Klägerin gegen Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 28. April 2010 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) im Zeitraum vom 1. Februar 2008 bis 31. Juli 2008.
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