Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 27. April 2009 wird abgeändert.
Der Beklagte wird unter Abänderung seines Bescheides vom 1. Oktober 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14. Juli 2008 verurteilt, dem Kläger nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, beide in Verbindung mit dem
Der Beklagte hat dem Kläger dessen außergerichtliche Kosten für das gesamte Verfahren zu 5/7 zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über einen Anspruch auf Versorgungsrente infolge erlittener Haft sowie erlittener Verfolgungs- und Überwachungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR auf der Grundlage des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (
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