Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 16. Dezember 2008 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Kosten sind für das gesamte gerichtliche Verfahren erster und zweiter Instanz nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit.
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