LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 09.05.2012
L 8 R 53/05
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 28.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 10 RA 1710/03

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 09.05.2012 (L 8 R 53/05) - DRsp Nr. 2012/10374

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.05.2012 - Aktenzeichen L 8 R 53/05

DRsp Nr. 2012/10374

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 28. Oktober 2004 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Im Streit ist die Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech, Zusatzversorgungssystem Nr. 1 der Anlage 1 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - AAÜG) für Zeiten der Beschäftigung im Zeitraum vom 1. März 1966 bis 30. Juni 1990 sowie der in diesem Zeitraum tatsächlich erzielten Arbeitsentgelte. Streitig ist insofern, ob der VEB Robotron Vertrieb Berlin (RVB) als Beschäftigungsbetrieb zu den von der AVItech erfassten Betrieben zählt.