Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Neuruppin vom 11. September 2008 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls die Gewährung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die 1952 geborene Klägerin war als Marktleiter seit 1994 in der Kaufhalle D GmbH beschäftigt. Am 15. August 2002 brach sie sich bei einem Privatunfall (Abrutschen von einer Stufe ihrer häuslichen Treppe) das rechte Sprunggelenk, welches mehrfach operativ behandelt wurde (vgl. Berichte der KMG-Kliniken K - Chirurgische Klinik - Chefarzt Dr. G vom 03. September 2002, 17. Januar und 28. März 2003; MRT-Befund und Behandlungsbericht des Chirurgen Dr. K vom 09. April 2003).
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